Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen. Den in diesen AGB erwähnten schriftlichen Vereinbarungen gleichwertig sind mündliche Vereinbarungen, wenn diese von Seiten der Fa. Brainstorm Sprachdiestleistungen GbmH (nachstehend „Fa. Brainstorm“) schriftlich dokumentiert werden bzw. dem Branchenusus entsprechen. Wurden diese AGB einmal von einem Auftraggeber anerkannt, wobei als solcher stets der institutionelle Kunde und nicht der einzelne Sachbearbeiter gilt, so gelten sie auch für alle weiteren Folgeaufträge, selbst wenn sie hierfür nicht explizit vereinbart wurden. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung der Firma Fa. Brainstorm. Der Kunde verzichtet explizit auf die Geltendmachung eigener AGB.
Kostenvoranschläge der FA. Brainstorm sind unentgeltlich und unverbindlich sofern nichts anderes vereinbart wird. Ein Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
3.2.1 nur der Information,
3.2.2 der Veröffentlichung und Werbung,
3.2.3 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
3.2.4 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.
3.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Übersetzungsbüro, in der Folge Auftragnehmer genannt.
3.4 Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen.
3.5 Übersetzungen sind vom Auftragnehmer, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung per E-Mail übermittelt.
3.6 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.
3.7 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
3.8 Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
3.9 Der Auftragnehmer hat auch nach Auftragsannahme ein Rücktrittsrecht. Stellt sich nach erfolgter Auftragannahme heraus, dass die Übersetzung aufgrund der Nichverfügbarkeit des Übersetzers bzw. aus anderen bei der Auftragsannahme nicht absehbaren Gründen nicht erbracht werden kann, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich hiervon .
3.10 Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer nicht seine schriftliche Zustimmung gegeben hat.
3.11 Vom Auftragsgegenstand nicht umfasst ist die Prüfung, ob die im Rahmen der Übersetzung gewählte Wortwahl geeignet ist, die von dem Auftraggeber gewünschten Rechtsfolgen herbeizuführen oder nicht gewünschte Rechtsfolgen auszuschließen. Eine solche Tätigkeit kann nur durch einen Rechtsberater erfolgen, der mit den Rechtsordnungen vertraut ist, die der übersetzte Text berührt. Die Fa. Brainstorm empfiehlt, sich zwecks Auswahl der entsprechenden Rechtsberater vor Ort an die Außenhandelsstellen zu wenden.
3.12 Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wenn vom Auftraggeber verlangt). Selbiges gilt für beglaubigte Übersetzungen.
3.13 Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) die Berechnungsbasis.
4. 1 Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet. 1 Zeile = 55 Anschläge inklusive Leerzeichen, eruiert unter Verwendung des Zählprogramms PractiCount & Invoice (Business)®. Etwaige im Text vorhandene Zahlen, Eigennamen usw. bzw. alle weiteren Anschläge, die zwar nicht übersetzt wurden, jedoch als Teil des Auftrages getätigt wurden, werden wie normale Übersetzungen in Rechnung gestellt.
4.2 Wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser als unverbindliche Richtlinie, außer wenn anderweitig schriftlich vereinbart.
4.2.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
4.3 Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten nur als unverbindliche Richtlinie.
4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
4.5 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischem Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden.
4.6 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.
4.7 Für Eil-, Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden.
4.8 Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag stornieren, so stellt der Auftragnehmer eine Mindestgebühr und alle bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung.
4.9 Die Preise der Fa. Brainstorm beinhalten nicht die Kosten für Zustellung (bei Botendienst oder ähnlichem). Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
5. 1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
5.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
5.3 Eine Vorverlegung der Lieferfrist nach der Beauftragung ist generell nicht möglich bzw. mit Mehrkosten für die schnellere Bearbeitung verbunden und nach Maßgabe der Verfügbarkeit des Übersetzers möglich. Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag stornieren, weil eine Vorverlegung der Lieferfrist nicht möglich ist, so stellt der Auftragnehmer eine Mindestgebühr und alle bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung.
5.4 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail.
5.5 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
5.6 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
5.7 Als Bestätigung der erfolgten Lieferung per E-Mail durch die Fa. Brainstorm gilt die Sendebestätigung. Die Fa. Brainstorm haftet nicht für Datenverlust im Internet zwischen dem erfolgten Versand der E-Mail durch die Fa. Brainstorm und deren Empfang durch den Auftraggeber. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung für den Fall, dass sich Dateien, die von der Fa. Brainstorm ordnungsgemäß abgeschickt wurden, auf Grund fehlender/veralteter Software beim Auftraggeber nicht öffnen lassen oder das Schriftbild sich dadurch in irgendeiner Weise verändert. Dies gilt insbesondere für Texte, bei denen eine andere als die lateinische Schrift verwendet wurde
6.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
6.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
7.1 Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
7.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
7.3 Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
7.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
7.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.
7.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.9 und 5.5.
7.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
7.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
7.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
7.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
7.11 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.5 sinngemäß.
7.12 Für die Bereitstellung von Übersetzern und Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
7.13 Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.9 wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird.
7.14 Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
8.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
8.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.
9. 1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung in bar zu erfolgen bzw. unmittelbar nach Zugehen der Rechnung per Überweisung. Es wird grundsätzlich kein Skonto gewährt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
9.2 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % kontokorrentmässig in Anrechnung gebracht. Im weiteren sind Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern die Fa. Brainstorm selber mahnt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 30 zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höherer Zinsen auf allfällige Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage krass untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
9.4 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbeitrages.
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Auftragsbeendigung keinerlei geschäftliche Beziehung mit vom Auftragnehmer eingesetzten externen Subauftragnehmern einzugehen
Der Auftraggeber erklärt, dass er über die Erlaubnis zur Übersetzung und Bearbeitung des Textes verfügt. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der mangelnden Berechtigung zu der in Auftrag gegebenen Übersetzung ergeben, schad- und klaglos.
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen der Auftragnehmer der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.